1. Allgemeines

Die Stiftung Lebenshilfe und unterstützende Dienste Mainz-Bingen (nachstehend Stiftung genannt) benötigt für die Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben finanzielle Mittel, die sie nach kaufmännischen Prinzipien verwaltet, einsetzt und kontrolliert.

Die Mittel dienen der Finanzierung der laufenden Aufgaben, der Projekte und Aktionen und der damit verbundenen Kosten.

Nachfolgende Grundsätze sind stets zu berücksichtigen:

Treuhänderische Verantwortung

Das Vermögen ist in treuhänderischer Verantwortung mit dem Ziel der Nachhaltigkeit, Rentabilität und Wirtschaftlichkeit anzulegen. Ziel bei allen Anlage-Aktivitäten muss es sein, Vermögen für die Arbeit und die Ziele der Stiftung zu erhalten und zu erweitern.

Kriterien für Anlage-Entscheidungen

Es darf nicht in Anlagen von Unternehmen investiert werden, deren Aktivitäten den ethischen-ökologischen Grundsätzen der Nachhaltigkeit widersprechen. Eine wesentliche Grundlage hierfür bildet der EIRIS Portfolio-Manger (EPM) von IMUG (Institut für Markt-, Umwelt-Gesellschaft e.V. an der Universität Hannover). Es darf auch nicht in hochspekulative Anlage investiert werden, da solche Aktivitäten den Erhalt des Vermögens gefährden. Als Ziel ist eine sinnvolle Risikoverteilung anzustreben.

Transparenz

Bei allen Investitionen und Anlageentscheidungen ist Transparenz zu gewährleisten. Es erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung im Vorstand. Eine angemessene Berichterstattung an das Kuratorium ist sicherzustellen.

2. Anlageziele

a) Das Vermögen ist bei steter Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit sicher und angemessen diversifiziert anzulegen. Dabei sollte das Ziel größtmöglicher Wertbeständigkeit und Ertragskraft verfolgt werden. 

b) Die Vermögensanlage hat schwerpunktmäßig in Form von Rentenpapieren (Schuldverschreibungen) zu erfolgen. Eine risikokontrollierte Beimischung von Aktien in Form von Aktienfonds ist zulässig. 

c) Die Aktienanlage kann auch über einen Vermögensverwalter erfolgen, dieser kann in Einzelwerten investieren. 

d) Es dürfen nur Anlagen erworben werden, die an der Börse zum amtlichen Handel zugelassen sind bzw. für die eine Börsenzulassung bereits beantragt worden ist. 

e) Emittenten festverzinslicher Wertpapiere müssen mindestens dem Rating-Prädikat BBB+ (Standard & Poor"s) oder Baa1 (Moody"s) entsprechen. 

f) Bei der Anlage in Aktien, Renten und Immobilienfonds müssen nachfolgende Vorgaben erfüllt sein:

Mindestgröße des Fonds > 50 Mio. Euro
Beobachtungszeitraum mindestens 2 Jahre
tägliche Preisermittlung und mindestens quartalsmäßiges Reporting

Begründete Ausnahmen sind mit Einzelvorlage und bei einstimmiger Genehmigung im Vorstand möglich.

3. Vermögensstruktur

Assetklasse  
Festverzinsliche Wertpapiere u. Fonds
incl. liquide Mittel - 100% (Maximale Quote)
Aktien und Aktienfonds - 20% (Maximale Quote)
Immobilienfonds - 20% (Maximale Quote)

Unter Berücksichtigung der Gesamtquote werden Unternehmensanleihen dem Bereich der festverzinslichen Wertpapiere bzw. Wandelanleihen dem Bereich der Aktien zugeordnet.

Die Aktienanlage kann mit internationaler Ausrichtung erfolgen, mindestens 50% sollten dabei auf dem europäischen Raum entfallen.

Die vorstehend genannten prozentualen Anteile beziehen sich insbesondere auf die zum Jahresende festgestellten Kurswerte. Sollten sie überschritten werden, sind Ausnahmeregelungen im Einzelfall möglich, vorausgesetzt, dass sie im Vorstand einstimmig beschlossen werden. Erfolgt dies nicht, sind die übersteigenden prozentualen Anteile binnen 90 Tagen sukzessive abzubauen.

4. Anlagewährung

Die Basiswährung des Vermögens ist der Euro.

Fremdwährungsrisiken können nur im Rahmen der Vermögensverwaltung in Aktien bzw. in Rentenfonds erfolgen (letztere sollten Kurs gesichert sein).

5. Festverzinsliche Wertpapiere

Festverzinsliche Wertpapier und Bonitätsrisiko

a) die festverzinslichen Anlagemöglichkeiten sind auf ein Rating des Emittenten von besser oder gleich BBB+ (Standard & Poor's} bzw. Baa1 (Moody's) begrenzt.

b) liegen mehrere Ratings von verschiedenen Ratinggesellschaften vor, so gilt das schlechtere Rating.

c) Sollte sich ein Rating bei gehaltenen Wertpapieren verschlechtern (downgrade} und aus dem

Investmentgrade (vgl. Ziffer a) herausfallen, müssen die Anleihen innerhalb der nächsten 90 Tage verkauft werden. Im begründeten Ausnahmefall kann der Vorstand hiervon abweichen, vorausgesetzt der Beschluss erfolgt einstimmig.

5.2. Festverzinsliche Wertpapiere

Es dürfen erworben werden auf Euro lautende Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen von Schuldnern mit Sitz in ln- und Ausland soweit es sich handelt um

1. staatliche Gebietskörperschaften *

2. öffentlich-rechtliche Kreditinstitute *

3. zivilrechtliche Realkreditinstitute

4. zivilrechtliche Kreditinstitute *

5. Institutionen aus dem supranationalen Bereich *

6. die Staaten Kanada, Japan, USA, Schweiz und Norwegen

7. Offene Fonds in Unternehmensanleihen und Industrieobligationen

 * Mit juristischen Sitz in der europäischen Gemeinschaft

6. Immobilien

Der Anteil an Immobilienfonds soll bis auf weiteres maximal 20% betragen. Ein Direktbestand an Immobilien ist b.a.w. nicht geplant.

7. Anlage-Entscheidungen

Konkrete Anlage-Entscheidungen sind unter Berücksichtigung dieser Finanzanlage-Richtlinien gemeinsam von mindestens 2 Vorstandsmitgliedern zu treffen. Sollte im Einzelfall aus wirtschaftlichen Gründen, Bestimmungen dieser Anlage-Richtlinien nicht eingehalten werden, so bedarf dies der Zustimmung im Kuratorium.

8. Genehmigung

Diese Finanzanlage-Richtlinien wurden vom Vorstand in seiner Sitzung vom 29. November 2010 beschlossen und vom Kuratorium in seiner Sitzung am 2. März 2011 genehmigt.

Die Finanzanlage-Richtlinien gelten ab dem 2. März 2011

Mainz, den 2. März 2011

E. Ossendorf, M. Hartwig, W. H. Mönch

 

Ihr Kontakt zu uns

Stiftung Lebenshilfe und unterstützende
Dienste Mainz-Bingen
Drechslerweg 25
55128 Mainz
Telefon: 0 61 31 - 78 99 0
Fax: 0 61 31 - 78 99 81
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Fotos (Fotoleiste oben): Roland Vogt