Klopp bleibt in der Familie

Cousine von Thomas Neger wird bei der von ihm initiierten Aktion aus dem Lostopf gezogen

Es gibt Zufälle, die gibt es eigentlich nicht. Oder sie sind fast schon zu kurios, um wahr zu sein. Aber dazu später mehr. Wir erinnern uns: Thomas Neger, Mainzer Unternehmer und Fastnachter, hatte seinen guten  Freund Jürgen Klopp, Ex-05-Trainer und mittlerweile Champions-League-Sieger, überredet, eins der elf Porträts, die Klopp als Träger des Mainzer Medienpreises im vergangenen Jahr verliehen bekommen hatte, für einen guten Zweck abzugeben. Neun hatte Klopp damals behalten dürfen, ein Exemplar des renommierten Künstlers Cyrus Overbeck hängt im Gutenberg-Museum, eins in der Universitätsmedizin – und ein drittes wechselt nun den Besitzer.
Denn es wurde zugunsten der Stiftung Lebenshilfe Mainz-Bingen verlost. Die Idee dahinter: Um an der Verlosung teilzunehmen, unterstützen die Interessenten die Stiftung Lebenshilfe Mainz-Bingen mit mindestens zehn Euro. Nach oben waren den Spendenbeträgen dabei keine Grenzen gesetzt. Neger selbst ist Kuratoriums-Vorsitzender der Stiftung; sie setzt sich für Menschen ein, die mit einer geistigen Behinderung oder Mehrfach-Behinderung ihren Alltag bewältigen müssen. Deshalb rührte Neger kräftig die Werbetrommel – auch in seinem familiären Umfeld.
Und da wären wir auch schon wieder beim oben erwähnten Zufall. Im Rahmen des Kreativ-Festes der Lebenshilfe auf dem Mainzer Leichhof wurde tatsächlich aus allen Spendern Negers Cousine Christiane Wink aus dem Lostopf gezogen. „Ich hatte jeden in meiner Familie verdonnert, mitzumachen“, sagt Neger. „Dass das Bild nun praktisch in der Familie bleibt, ist natürlich kurios.“ Ein großes Dankeschön richtete Neger an seinen Freund Jürgen Klopp. „Nur durch seine Hilfe kam diese tolle Aktion zustande.“
Denn insgesamt wurden 5486,20 Euro gespendet. Eine Verwendung für den Betrag hat Neger auch schon. Die Wohnstätten der Lebenshilfe Mainz-Bingen sollen mit einem kostenlosen Internetzugang ausgestattet werden. „Somit wollen wir den Bewohnern dort einen Zugang zur digitalen Welt ermöglichen und einen Teil dazu beitragen, dass sie durch das Internet am alltäglichen Leben teilnehmen können“, sagt Neger.

Quelle:AZ Mainz, 27.07.2019

Elmar Bartel -

unser langjähriger Kuratoriumsvorsitzender sprichet auch über sein Engagement für unsere Stiftung bei der Landesschau Rheinland-Pfalz

youtu.be/o2mP3uiq08o

Klopp-Kunstwerk wurde verlost

MAINZ -Die tolle Aktion von Herrn Thomas Neger wurde am 7.6., 24 Uhr beendet und hat einen gigantischen Erfolg erzielt. Die Verlosung fand am 15.6., 12 Uhr am Kreativfest der Lebenshilfe auf dem Leichhof statt.

Elfmal Jürgen Klopp. Auf Papier gebannt. Diese Kunstwerke gehören zur Auszeichnung mit dazu – und dürften sehr begehrt sein. Nicht nur beim Geehrten, sondern vor allem bei dessen Fans. Die Rede ist von den Grafiken, die dem Träger des Mainzer Medienpreises überreicht wurden. Jürgen Klopp wurde im Herbst mit dem Preis ausgezeichnet - und erhielt ebendiese großformatigen Porträts seiner selbst. Eine limitierte Stückzahl von elf Druckgrafiken, gefertigt von dem renommierten Künstler Cyrus Overbeck, wurde ihm überreicht. Eine davon hat das Gutenberg-Museum erhalten, eine die Universitätsmedizin. Die restlichen neun darf Jürgen Klopp behalten.

Von einer hat sich der Kulttrainer jetzt getrennt: Das wertvolle Stück – Cyrus Overbeck gibt es mit einem Wert von bis zu 4000 Euro an – wird für einen guten Zweck verlost. 

Initiator der Aktion ist der bekannte Mainzer Unternehmer und Fastnachter Thomas Neger. Der nämlich ist mit Jürgen Klopp befreundet und konnte ihn von seiner Idee sogleich überzeugen: Thomas Neger will das Bild zugunsten der Stiftung Lebenshilfe Mainz-Bingen verlosen. Er selbst ist Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung, sie setzt sich für Menschen ein, die mit einer geistigen Behinderung oder Mehrfach-Behinderung ihren Alltag bewältigen müssen. Thomas Neger ist dabei auch ganz persönlich betroffen. Auch er ist Vater eines behinderten Sohnes.

Insbesondere geht es ihm aktuell darum, den Menschen mit Behinderung mehr Zugang zur digitalen Welt zu ermöglichen, um ihnen mehr Chancen auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Somit soll einer der Wohnstätten der Lebenshilfe Mainz-Bingen jetzt kostenloses W-Lan Einzug halten. Allein für die Wohnstätte Nieder-Olm sei dafür ein fünfstelliger Betrag nötig, erklärt Thomas Neger. Auch Angebote wie musikalische Früherziehung, therapeutisches Reiten oder die Ausweitung von Ferienbetreuung hat die Stiftung im Blick.


Benefizkonzert zugunsten der Stiftung Lebenshilfe Mainz-Bingen im Jubiläumsjahr


Samstag, den 30.3.2019 um 19:30 Uhr, präsentierte Elmar Bartel die "Rhein-Nahe BigBand" mit mehreren Solisten.

von Herzen Dank sagen möchten wir im Namen aller, die zur Stiftung gehören und von ihr gefördert werden, für diesen wunderbaren Abend.

Traumhafte Musikstücke, sehr gut ausgesucht, mit kluger Überlegung zusammengestellt, professionell perfekt vorgetragen. Nicht zu vergessen die charmante Flugbegleitung! Wir sind wirklich gestartet, abgehoben, haben einen Höhenflug bei bestem Wetter und Stimmung genossen und sind wie im Traum sicher und sanft gelandet.

Von allen Seiten haben wir nur total begeisterte und lobende Worte gehört, die wunderschönen Stimmen, das dynamische und temperamentvolle Spiel der Band, die launige lockere Moderation, die so viel Hintergrundwissen vermittelte und doch immer spannend und erheiternd war.

Lieber Elmar, die Moderation, Deine gute Idee zu diesem Konzert, Deine schöne Stimme und die Organisation des Events werden wir Dir nicht vergessen. Auch Deiner Frau haben wir zu danken, denn Sie hat den Kontakt zum Konservatorium hergestellt.

Wir sind stolz, glücklich, überwältigt und bewegt nach diesem fast drei Stunden dauernden musikalischen Highlight. Ein Stück dieser besonderen Atmosphäre dieses Abend klingt nach, wird uns immer in Erinnerung bleiben, wir werden noch lange davon sprechen.

Lieber Herr Adelhofer, https://www.headroom-media.de/ auch Ihnen können wir nicht genug danken, daß Sie trotz Ihres engen Terminplans in internationalen Kreisen, die Zeit gefunden haben für uns einen unvergesslichen Abend zu bereiten, die Musiker auf der Bühne so zum Klingen und Leuchten zu bringen. Ausgefeilte Technik, feinfühliges Können, „…auf ganz hohem Niveau unterwegs“!

Last but not least, lieber Herr Zimbardo, https://www.pck-mainz.de/www/pck_veranstaltungen.php  Sie haben, glaube ich, viele Freunde gewonnen an diesem Abend unter den Musikern, bei der Stiftung und dem ganzen Publikum. Der große schöne Saal, der perfekte Ablauf, das mühelose Gelingen der Technik und damit des ganzen Programms und natürlich Ihres persönlichen Einsatzes bis zur allerletzten Minute. Und der Spendenaufruf! Nicht zu vergessen die besondere Stimmung, die tollen Räumlichkeiten, die gute Ausstattung, das gastliche Ambiente, alles war möglich und ganz einfach. Danke an Sie und das Konservatorium, denn ohne Sie wäre dieser Abend nicht möglich gewesen.

Nicht vergessen möchte ich auch unsere Frau Häusler und die Leos https://www.facebook.com/pg/LeosMainz/posts/. Reibungslos, unauffällig und super organisiert hat alles geklappt, die Abendkasse, die besonders leckere Bewirtung der Band und des Publikums bis hin zu den so hübschen Blumengebinden für die Mitwirkenden. Danke sehr dafür!

Genauso herzlich danken wir Herrn Fischer, dem Weingut der Stadt Mainz http://www.weingut-fleischer.de/ und unserem Herrn Hartwig für den leckeren Wein, die Präsente und die anderen Getränke.

Ein rundherum gelungener Abend, danke, danke, danke!


Der Stiftertag im Jubiläumsjahr

unser Dankeschön an Sie, liebe Stifter, war ein voller Erfolg!

Führung durch das Mainzer Fastnachtsmuseum mit Dorothea Schäfer und Thomas Neger am Samstag, 16. März 2019 um 15.30 Uhr im Fastnachtsmuseum.

Unser Kuratoriumsmitglied Frau Landrätin Dorothea Schäfer hatte die spontane Idee zu unserem Jubiläumsjahr den Stiftertag im Fastnachtsmuseum Mainz zu organisieren. Und unser frisch gewählter Kuratoriumsvorsitzender Herr Thomas Neger war bereit seine langjährige Erfahrung und viel gute Laune einzubringen.

22 unserer geschätzten, teilweise langjährigen Spender fanden sich in den schönen Räumen dieses schmucken Museums ein und lernten viel über Tradition und Historie dieses in Mainz doch sehr wichtigen Themas.

Der "Urmainzer Klepperbub Franz Winkler"bescherte uns eine sehr informative und launige Führung, die Herr Neger mit vielen Anekdoten und Erinnerungen bereicherte.

Zum krönenden Abschluß überreichte Frau Schäfer allen Teilnehmenden den oben gezeigten Fastnachtsorden (Anklicken vergrößert das Bild) zum 50 jährigen Bestehens des Landkreises Mainz-Bingen.

Zu einem leckeren Imbiss mit Mainzer Teller und guten Weinen der Region wurde ins angeschlossene Proviantmagazin geladen. Dort klang der schöne Nachmittag bei guten Gesprächen aus.


„Gute Gründe jetzt zu handeln...!“ - der jährliche Themenabend

in Mainz, Rathaus, Erfurt-Zimmer, am Mi 14.11.2018, um 19 Uhr -
der achte Themenabend.

In bewährter Aufstellung hat wieder Frau Rechtsanwältin Inge Lohmann aus Frankfurt referiert, ihre Vorträge und ihre Beratungstage in der Geschäftsstelle unserer Stiftung und der Lebenshilfe Mainz-Bingen e.V. finden sehr großen Anklang. Seit 20 Jahren ist Frau Lohmann spezialisiert auf die Themen "Erben und Vererben, Schenken und Stiften“. Mit Leidenschaft setzt sie sich dafür ein, dass ihre Mandanten eine maßgeschneiderte Lösung erhalten. https://www.sicher-vererben.de/

Drei Themen haben den Vortrag von Frau Lohmann bestimmt.
Aktuelles, die Folgen des Nicht-Handelns und das Richtige tun – Handlungsempfehlungen.

Frau Ketter vom Betreuungsverein der Lebenshilfe Mainz e.V. hat die Einführung in den neuen Imagefilm der Mainzer Betreuungsvereine "Vereint betreut man besser" gehalten und anschließend für Fragen zur Verfügung gestanden. http://btv-mainz.de/home/

Im Rathaus Mainz, November 2017 - „Gut zu wissen! - Aktuelles zum Behinderten Testament“

Mainz, Rathaus, Valencia-Zimmer, Do 9.11.2017, 19 Uhr -
der siebte Themenabend

In bewährter Aufstellung hat wieder Frau Rechtsanwältin Inge Lohmann aus Frankfurt referiert, ihre Vorträge und ihre Beratungstage in der Geschäftsstelle unserer Stiftung und der Lebenshilfe Mainz-Bingen e.V. finden sehr großen Anklang.

Der Lebenshilfe Betreuungsverein hat wieder über Aktuelles berichtet und uns Tipps und Problemstellungen aus dem Alltag vorgestellt.

Im Rathaus Mainz, Nov. 2016 - „Ihr Behindertentestament - Was Sie unbedingt vermeiden sollten“

Mainz, Rathaus, Mi 2.11.2016, 19 Uhr, Haifa-Zimmer -
der sechste Themenabend

Die häufigsten Fragen rund um das Behindertentestament, die Vermeidung von Stolpersteinen, sowie die Testamentsvollstreckung, waren die Themen von Frau Lohmann. Über Aktuelles und Alltägliches hat uns der Betreuungsverein der Lebenshilfe Mainz-Bingen berichtet.

Pilotprojekt zum Einsatz von iPads in der Lebenshilfe gestartet!

Ein neues Unterstützungsprojekt, der Stiftung Lebenshilfe Mainz-Bingen schafft völlig neue Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen. Das Pilotprojekt in Rheinland Pfalz zielt auf die Lern- und Alltagsunterstützung mittels Tablets ab.

Studien haben bereits bewiesen, dass die interaktive und intuitive Benutzeroberfläche des iPads eine große Unterstützung des Lernprozesses für Menschen mit Behinderungen darstellt. Das Tablet macht es Menschen mit geistigen Behinderungen leichter, neue sprachliche oder auch motorische Fähigkeiten zu erwerben. Menschen die motorische Beeinträchtigungen haben oder aber nicht sprechen können, haben auf diese Weise eine Möglichkeit sich ihrer Umwelt mitzuteilen. So können die Menschen sich auch dann mitteilen wenn das Gegenüber der Gebärdensprache nicht mächtig ist. Diese Möglichkeit der Teilhabe am alltäglichen, öffentlichen Leben war es, die Initiator Michael Hartwig besonders bewegt hat, das Projekt ins Leben zu rufen. Da die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein klares Ziel der Lebenshilfe ist, fiel die Entscheidung für dieses Projekt schnell.

Die Stiftung Lebenshilfe Mainz-Bingen hat die beiden Erwachsenen, die sich bisher für das Projekt beworben haben bereits entsprechend unterstützt. Nicht nur das Tablet und der Internetzugang mussten bereitgestellt werden, auch die entsprechenden Apps für die sogenannte unterstützte Kommunikation wurden installiert. Die betreffenden Menschen können aufgrund ihrer Behinderung nicht sprechen und haben außerdem motorische Einschränkungen. Für sie wurde spezielles Zubehör angeschafft, welches die Benutzung möglich macht. Die Stiftung bezuschusst sowohl die nötige Soft- und Hardware als auch die notwendigen zusätzlichen Kosten des Internetzugangs und des Zubehörs.

Unterstützt wird das Projekt von der Mainzer Firma ergo sum e.K. Diese sorgt für die Beschaffung der Tablets und übernimmt den Support. Außerdem werden die Betreuer und Teilnehmer im Umgang mit den Tablets geschult.

Die wissenschaftliche Evaluation des Projekts findet unter der Leitung von Prof. Dr. Evelyn Heinemann, aus dem Fachbereich Sonderpädagogik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz statt. Diese ist von dem Nutzen des Projektes fest überzeugt.

Die Stiftung Lebenshilfe Mainz-Bingen würde sich über weitere Interessenten für das Projekt freuen.

Im Rathaus Mainz, Nov. 2015 - „Alles gut geregelt?!“

Mainz, Rathaus, Do 5.11.2015, 19 Uhr, Haifa-Zimmer -
der fünfte Themenabend

Als bewährte Referentin konnten wir wieder Frau Rechtsanwältin Inge Lohmann aus Frankfurt gewinnen, ihre Vorträge und ihre Beratungstage in der Geschäftsstelle unserer Stiftung und der Lebenshilfe Mainz-Bingen e.V. fanden sehr großen Anklang. Seit 20 Jahren ist Frau Lohmann spezialisiert auf die Themen "Erben und Vererben, Schenken und Stiften". Mit Leidenschaft setzt sie sich dafür ein, dass ihre Mandanten eine maßgeschneiderte Lösung erhalten.

Benefizkonzert mit Elmar Bartel und der Comitolo-Big-Band m 17. Oktober in der Showbühne war ein grandioser Erfolg!

17.10.2015, 20 Uhr, in der Showbühne Mainz

Zu Gunsten der Stiftung Lebenshilfe Mainz-Bingen gab unser Kuratoriumsvorsitzender Elmar Bartel an seinem Geburtstag als Moderator und Gesangsolist, begleitet von der Comitolo-Bigband aus Limburg ein Benefiz-Konzert. Die Band besteht aus 18 ehrenamtlichen Musikern. Dazu kam der begnadete Jazzpianist Kuno Schmid aus Stuttgart.

Das musikalische Thema des Abends war klassischer Swing im Stil von Count Basie und Frank Sinatra.

Vor fast ausverkauften Rängen wurde das vielseitige professionell dargebotene Programm begeistert aufgenommen. Nach über drei Stunden gab es frenetischen Beifall, Standing Ovations und viele Zugaben.

Wer nicht dabei war, kann es nur bedauern.

http://www.comitolo.de/

http://kunoschmid.de/ 

http://www.showbuehne-mainz.de/index.php/component/k2/item/208-big_band_benefiz_mit_elmar_Bartel

http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/zu-jedem-song-eine-kleine-geschichte_16297011.htm

Eveline Häusler neu im Stiftungs-Vorstand

Am 23. März 2015 wählte das Stiftungskuratorium die vormalige Geschäftsführerin der Lebenshilfe Mainz-Bingen GmbH in den Stiftungsvorstand. In der neuen Funktion wird sie Ansprechpartnerin für all diejenigen sein, die über eine Zuwendung an die Stiftung der Lebenshilfe Mainz-Bingen nachdenken oder über das eigene Leben hinaus ihre Angehörigen mit geistiger Behinderung unterstützen wollen.

Sie erreichen Frau Häusler über die Geschäftsstelle der Stiftung Lebenshilfe Mainz-Bingen oder direkt per Handy unter der Nr. 0171 719 33 27.

Im Rathaus Mainz, Nov. 2014 -„Unsere-Sorglos-Pakete“ – Stiftungs-Service für Sie!

Mainz, Rathaus, 5.11.2014, 19 Uhr - Wir laden zum vierten Themenabend herzlich ein. Frau Rechtsanwalt Inge Lohmann aus Frankfurt, deren Vortrag und beiden Beratungstage im letzten Jahr in der Geschäftsstelle unserer Stiftung und der Lebenshilfe Mainz-Bingen e.V. sehr großen Anklang fanden, wird uns wieder als Referentin zur Verfügung stehen.

Der Lebenshilfe Betreuungsverein wird über seine Arbeit berichten und uns Tipps und Problemstellungen aus der Alltagspraxis vorstellen.

Auf Ihre Teilnahme freuen wir uns und bitten darum sich bis Montag, den 3.11.14, in der Verwaltung anzumelden.

Im Rathaus Mainz, Okt. 2013 - Verantwortungsvolles Vererben - wie sichern Sie die Zukunft Ihres Kindes?

Mainz, Rathaus, 9.10.2013, 19 Uhr - Mehr noch als alle anderen benötigen Familien eine tragfähige Regelung, wenn in Ihrem Kreis ein Mensch mit Behinderung lebt. Insbesondere Eltern eines hilfsbedürftigen Kindes werden von der Sorge getrieben, ihr Kind nach ihrem Ableben bestmöglich versorgt zu wissen. Hier gilt es, zusätzliche Sicherheit für den behinderten Menschen zu schaffen und die Weichen der Vermögensnachfolge rechtzeitig zu stellen.

Die Eltern stehen dabei oftmals in einem schwierigen Interessenkonflikt: Zum einen soll die Versorgung des Kindes nach Möglichkeit deutlich über dem Sozialhilfeniveau sichergestellt werden; zum anderen soll eine Anrechnung der Zuwendungen aus dem elterlichen Nachlass auf die Sozialhilfeleistungen gerade nicht erfolgen.

Die Eltern von Kindern mit einer Behinderung sollten daher beizeiten ein gut durchdachtes Testament verfassen.

Das ist die wichtigste Erkenntnis, die die zahlreichen Zuhörer des Informationsabends zum Thema „Verantwortungsvolles Vererben - wie sichern Sie die Zukunft Ihres Kindes?“ mit nach Hause nehmen konnten. Veranstalter war wieder die Stiftung Lebenshilfe Mainz-Bingen, die Eltern von Kindern mit Behinderung in den vergangenen Jahren damit zum dritten Mal zu einem interessanten Vortrag ins Mainzer Rathaus eingeladen hatte.

Als „nicht befreiten Vorerben“ einsetzen

Die Frankfurter Rechtsanwältin Inge Lohmann befasst sich seit 20 Jahren mit der Abfassung von passgenauen Testamenten. Sie riet den Anwesenden, ein so genanntes „Behindertentestament“ zu verfassen. Darin wird der Sohn oder die Tochter mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung als „nicht befreiter Vorerbe“ eingesetzt. Der Betreffende kann dann zwar nicht über die Substanz des Erbes verfügen, aber er kommt bei richtiger Gestaltung uneingeschränkt in den Genuss der Erträge. Zu seinem Schutz wird für ihn eine lebenslange Testamentsvollstreckung angeordnet.

Wie diese Testamentsgestaltung im Einzelnen aussehen sollte, variiert von Fall zu Fall. Unbedingt vermeiden solle man das von vielen Ehepaaren bevorzugte „Berliner Testament“, in dem der überlebende Ehegatte zum Vollerben und die Kinder zu Schlusserben ernannt werden. Bei einer solchen Regelung würden nämlich beim Ableben des ersten Elternteils die Kinder enterbt, was sofort den Sozialhilfeträger auf den Plan riefe. Der würde für das Kind mit Behinderung den Pflichtteil fordern und für sich beanspruchen - sofort in bar zu zahlen. Die Juristin riet daher den Eltern behinderter Kinder dringend, sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beraten zu lassen.

Stiftung verhilft zu einem erfüllten Leben in der Gemeinschaft

Habe man den Sohn oder die Tochter als „nicht befreiten Vorerben“ eingesetzt, sollte man im gleichen Zug auch einen Nacherben benennen. Seien keine weiteren Geschwister vorhanden, käme dafür auch eine Stiftung in Frage - beispielsweise die Stiftung Lebenshilfe Mainz-Bingen. Sie unterstützt - wie ihr stellvertretender Vorsitzender Wilfried Mönch erläuterte - Menschen mit geistiger und Mehrfachbehinderung, um ihnen zu einem erfüllten Leben in der Mitte der Gemeinschaft verhelfen. Seit ihrem Bestehen hat sie bereits 17 Maßnahmen für 16 Einzelpersonen und zwei Wohngemeinschaften mitfinanziert. Zuschüsse wurden unter anderem für Freizeiten, therapeutische Hilfsmittel und Hausrat gewährt.

Barbara Mümpfer

Im Rathaus Mainz, Nov. 2012 - Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

6. November 2012 - Ein Patient hat das Recht, selbst zu bestimmen, welche medizinische Behandlung er wünscht und welche er ablehnt. Das gilt auch für Menschen mit geistiger Behinderung. Ein Betreuer ist daher gehalten, den Willen des Betroffenen so gut wie möglich zu erkunden und im Krankheitsfall entsprechend zu entscheiden. Das ist das wichtigste Ergebnis einer Informationsveranstaltung, zu der die Stiftung Lebenshilfe Mainz-Bingen am 6. November ins Mainzer Rathaus eingeladen hatte.

Wie schon bei ihrer Veranstaltung zum Thema „Testamentsgestaltung bei behinderten Kindern“ im Jahr zuvor, stieß die Stiftung auch mit dem Thema „Patientenvorsorge durch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ auf reges Interesse. Mehr als 80 Zuschauer lauschten interessiert den Ausführungen der Ärztin und Geschäftsführerin der Mainzer Hospizgesellschaft, Hella Seitz, und des Rechtsanwalts Thomas Busch und zeigten durch ihre Fragen, wie groß das Interesse an diesem Thema ist.

Umfangreiche Vorgaben für Ärzte und Betreuer

Der Bundestag hat 2009 im Betreuungsrecht neben der bereits geregelten Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung die Patientenverfügung fest verankert und ihr eine zentrale Stellung zugeordnet. Im Paragrafen 1901a und 1901b des Bürgerlichen Gesetzbuches (http://dejure.org/gesetze/BGB/1901a.html) wurden umfangreiche Vorgaben für Ärzte und Betreuer festgelegt, die dem Patienten das Recht auf Selbstbestimmung einräumen.

Die wichtigsten Erkenntnisse für Angehörige und Betreuer an diesem Abend dürften gewesen sein:

- Eine Patientenverfügung kann nur aufsetzen, wer volljährig und einwilligungsfähig ist. Das heißt, er muss Begriffe wie „Koma“ oder „künstliche Beatmung“ verstanden haben und in der Lage sein, abzuwägen, ob er lebensverlängernde Behandlungen wünscht oder nicht. Für Betreuer, die diese Wünsche erfragen möchten, hält die Internetseite www.foerderverein-bonn-beuel.de eine Hilfestellung zum Thema "Patientenverfügung in einfacher Sprache" bereit, die kostenlos heruntergeladen werden kann.

- Einwilligungsfähige Volljährige können sowohl eine Patientenverfügung, als auch eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung selbst schriftlich aufsetzen. Die Dokumente müssen nicht handschriftlich verfasst, aber datiert und unterschrieben sein. Sie brauchen keine Bestätigung durch einen Notar und können jederzeit widerrufen werden. Gute Vorlagen finden Interessierte nach den Worten von Hella Seitz auf den Internetseiten des Mainzer Universitätsklinikums unter
http://www.unimedizin-mainz.de/ethikkomitee/patientenverfuegung.html und des Bayerischen Justizministeriums unter http://www.justiz.bayern.de/buergerservice/fachinfos/lexikon/00115/index.php

- Alle drei Vorsorgeverfügungen können in einem Schriftstück kombiniert werden. Sinnvoll ist beispielsweise die Kombination von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

- Niemand kann jedoch zur Abfassung einer Patientenverfügung verpflichtet werden. Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsabschlusses gemacht werden - beispielsweise bei Bezug eines Wohn-, Pflege- oder Seniorenheimes.

Die Vorsitzende der Stiftung Lebenshilfe Mainz-Bingen, Elisabeth Ossendorf, hatte zu Beginn der Veranstaltung die Anwesenden begrüßt und von den drei letzten Jahren berichtet, bisher habe die Organisation alle Anträge auf Hilfe und Unterstützung positiv beantworten können.

Hella Seitz, Ärztin

verheiratet, 4 erwachsende Töchter
Seit 1995 ehrenamtlich in der Hospizarbeit, seit 2000 auch hauptamtlich (5 Jahre als Hospizbegleiterin, 11 Jahre stellvertretende Vorsitzende, seit 12 Jahren Bildungsreferentin, seit 2 Jahren auch Geschäftsführerin)

kontakt@mainzer-hospiz.de

Telefon: 0 61 31 / 23 55 31

Mainzer Hospiz
Weißliliengasse 10
55116 Mainz

RA Thomas Busch

Magister der Verwaltungswissenschaften
Studium der Rechtswissenschaften in Mainz, Referendariat u.a. in Kairo, seit 1987 Rechtsanwalt in Mainz (www.rabusch-mz.de) mit Schwerpunkt u.a. im Erbrecht.

kanzlei@rabusch-mz.de

+49 (0) 6131 / 96 96 6-0

Rechtsanwälte Busch & Burger
Hauptstraße 112
55120 Mainz


Im Rathaus Mainz, Okt. 2011 - Kinder mit Behinderung gut absichern

Die Frage, wie man einem Kind mit einer Behinderung auch nach dem Tod der Eltern noch ein gewisses Maß an Lebensqualität sichern kann, scheint für viele Mütter, Väter und Geschwister enorme Bedeutung zu haben. Das Valencia-Zimmer des Mainzer Rathauses war am 26.10.2011 jedenfalls beinahe vollständig gefüllt, als die Stiftung Lebenshilfe Mainz-Bingen am Mittwoch über die Testamentsgestaltung bei behinderten Kindern informierte. Die Besucher suchten vor allem nach einem legalen Weg, um ihren – meist auf staatliche Unterstützung angewiesenen – Verwandten ein Erbe zukommen zu lassen, von dem Wünsche erfüllt werden können, die das Sozialhilfeniveau übersteigen.

Mit dem Notar Professor Dr. Christopher Keim hatte die Stiftung einen Fachmann gefunden, der nicht nur im Erbrecht versiert ist, sondern dessen Möglichkeiten und Fallstricke auch Laien gut nahebringen kann. Nach seinen Worten gibt es mehrere Testamentsvarianten, mit denen man den Zugriff des Staates auf das Erbe eines Menschen mit Behinderung verhindern kann. „Und zwar völlig legal, da sie und Ihre Angehörigen ja schon lebenslang benachteiligt sind, wäre der Verlust der Mittel eine zusätzliche Ungerechtigkeit“, betonte der Jurist. Diese Möglichkeiten seien nicht sittenwidrig und auch vom Bundesgerichthof in mehreren Urteilen als rechtmäßig anerkannt.

Nach Professor Keims Worten besteht die Lösung weder in einer Schenkung noch im Enterben des Betroffenen. Die Eltern sollten vielmehr für das Kind mit Behinderung einen Testamentsvollstrecker einsetzen, so dass der Erbe selbst keinen Zugriff auf sein Vermögen habe. Der Testamentsvollstrecker dürfe das Geld nur für Dinge ausgeben, die die Lebensqualität des Betroffenen erhöhen – wie etwa eine besondere medizinische Behandlung oder einen Urlaub mit Betreuung. „Es geht keinesfalls um Luxus“, sagte Professor Keim, „Es geht nur darum, dem Menschen mit Behinderung weiterhin das Leben zu ermöglichen, das er vor dem Tod seiner Eltern auch leben durfte“.

Mit dem Einsetzen eines Testamentsvollstreckers, der nicht unbedingt auch der Betreuer sein müsse, sollte die Festlegung eines Nacherben Hand in Hand gehen, fügte der Notar hinzu. Auf diese Weise könne man sicher gehen, dass das Familieneigentum auch weiterhin in Händen der Familien bleibe.

Die Zuhörer waren dankbar für die Ausführungen und die Bereitschaft des Juristen, auch ihre weitergehenden Fragen ausführlich zu beantworten. Elisabeth Ossendorf, Vorstandsvorsitzende der Stiftung, hatte sie zuvor begrüßt und deutlich gemacht, dass sie bei der Stiftung Lebenshilfe Mainz-Bingen in Sachen die Lebensqualität eines Menschen mit Behinderung auch nach dem Tod der Eltern zu erhöhen, kompetente Ansprechpartner finden.

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Fotos (Fotoleiste oben): Roland Vogt