Erbschaftsrechtliche Apekte

Jeder hat ganz eigene Vorstellungen davon, was mit seinem Erbe geschehen soll. Ein Testament sichert die Durchsetzung der eigenen Wünsche. Nur so können Abweichungen von der gesetzlichen Erbfolge rechtsgültig festgeschrieben werden. 

In einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie auch eine gemeinnützige Organisation einsetzen, die damit vielen Menschen helfen kann, wie zum Beispiel unsere Stiftung. Bei einer Zuwendung an die Stiftung Lebenshilfe und unterstützende Dienste Mainz-Bingen entfällt die Erbschaftsteuer, denn gemeinnützige und mildtätige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit.

Ihr Kontakt zu uns

Stiftung Lebenshilfe und unterstützende
Dienste Mainz-Bingen
Drechslerweg 25
55128 Mainz
Telefon: 0 61 31 - 78 99 0
Fax: 0 61 31 - 78 99 81
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Kontonummer der Stiftung:
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Fotos (Fotoleiste oben): Roland Vogt